Zuletzt aktualisiert:
Version 3, 19. November 2007
Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. <https://fsf.org/>
Everyone is permitted to copy and distribute verbatim copies of this license document, but changing it is not allowed.
Die GNU Affero General Public License ist eine freie Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken, die speziell für die Zusammenarbeit mit der Community im Fall von Netzwerkserver-Software entwickelt wurde.
Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind so gestaltet, dass sie dir die Freiheit nehmen, die Werke zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen dir die Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - damit es für alle Nutzer/innen freie Software bleibt.
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass du die Freiheit hast, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn du willst), dass du den Quellcode erhältst oder ihn bekommen kannst, wenn du ihn brauchst, dass du die Software verändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden kannst und dass du weißt, dass du diese Dinge tun kannst.
Entwickler, die unsere General Public Licenses verwenden, schützen deine Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten dir diese Lizenz an, die dir die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Ein weiterer Vorteil des Schutzes der Freiheit aller Nutzerinnen und Nutzer ist, dass Verbesserungen, die in alternativen Versionen des Programms vorgenommen werden, wenn sie weit verbreitet sind, von anderen Entwicklern übernommen werden können. Viele Entwickler von freier Software fühlen sich durch die daraus resultierende Zusammenarbeit ermutigt. Im Falle von Software, die auf Netzwerkservern eingesetzt wird, kann dieses Ergebnis jedoch ausbleiben. Die GNU General Public License erlaubt es, eine modifizierte Version zu erstellen und sie der Öffentlichkeit auf einem Server zugänglich zu machen, ohne dass der Quellcode jemals veröffentlicht wird.
Die GNU Affero General Public License wurde speziell entwickelt, um sicherzustellen, dass in solchen Fällen der geänderte Quellcode der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird. Sie verpflichtet den Betreiber eines Netzwerkservers, den Quellcode der modifizierten Version, die dort läuft, den Nutzern dieses Servers zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Nutzung einer modifizierten Version auf einem öffentlich zugänglichen Server gibt der Öffentlichkeit also Zugang zum Quellcode der modifizierten Version.
Eine ältere Lizenz, die Affero General Public License, die von Affero herausgegeben wurde, wurde entwickelt, um ähnliche Ziele zu erreichen. Es handelt sich dabei um eine andere Lizenz, nicht um eine Version der Affero GPL, aber Affero hat eine neue Version der Affero GPL veröffentlicht, die eine Neulizenzierung unter dieser Lizenz erlaubt.
Die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung folgen.
"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU Affero General Public License.
"Urheberrecht" bedeutet auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, z. B. für Halbleitermasken.
"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.
Ein Werk zu "verändern" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, für die eine urheberrechtliche Genehmigung erforderlich ist, und nicht nur eine exakte Kopie zu erstellen. Das daraus resultierende Werk wird als "modifizierte Version" des früheren Werks oder als ein Werk bezeichnet, das auf dem früheren Werk "basiert".
Ein "betroffenes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein Werk, das auf dem Programm basiert.
Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, irgendetwas damit zu tun, das dich ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, außer es auf einem Computer auszuführen oder eine private Kopie zu verändern. Zur Verbreitung gehören das Kopieren, die Verbreitung (mit oder ohne Veränderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.
Ein Werk zu "übertragen" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien zu erstellen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetzwerk, ohne dass eine Kopie übertragen wird, ist keine Übertragung.
Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" in dem Maße an, wie sie eine praktische und gut sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Nutzer darauf hinweist, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Benutzeroberfläche eine Liste von Benutzerbefehlen oder Optionen enthält, wie z. B. ein Menü, erfüllt ein hervorgehobener Punkt in der Liste dieses Kriterium.
Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. Der "Objektcode" ist jede Form eines Werks, die kein Quellcode ist.
Eine "Standardschnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder, im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert wurden, eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.
Zu den "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks gehört alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung in Form von Quellcode öffentlich verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" ist in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder ein Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder ein Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.
Der "korrespondierende Quelltext" für ein Werk in Objektcodeform ist der gesamte Quelltext, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (bei einem ausführbaren Werk) auszuführen und das Werk zu verändern, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Dazu gehören auch Skripte zur Steuerung dieser Tätigkeiten. Nicht dazu gehören jedoch die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare kostenlose Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Tätigkeiten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Zu den korrespondierenden Quellen gehören zum Beispiel Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verbunden sind, sowie der Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verlinkte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch die enge Datenkommunikation oder den Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.
Die korrespondierende Quelle muss nichts enthalten, was die Nutzer automatisch aus anderen Teilen der korrespondierenden Quelle neu generieren können.
Die korrespondierende Quelle für ein Werk in Form des Quellcodes ist dasselbe Werk.
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich deine uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt deine Rechte auf faire Nutzung oder andere gleichwertige Rechte an, wie sie im Urheberrechtsgesetz vorgesehen sind.
Du darfst geschützte Werke, die du nicht übermittelst, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange deine Lizenz in Kraft bleibt. Du darfst betroffene Werke an andere übertragen, damit diese ausschließlich für dich Änderungen vornehmen oder dir Einrichtungen zum Betrieb dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, du hältst dich bei der Übertragung aller Materialien, für die du nicht das Urheberrecht besitzt, an die Bedingungen dieser Lizenz. Diejenigen, die die betroffenen Werke für dich erstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in deinem Namen, unter deiner Anleitung und Kontrolle tun, und zwar unter Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien deines urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu dir zu erstellen.
Die Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den unten genannten Bedingungen erlaubt. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht erlaubt; Abschnitt 10 macht sie unnötig.
Kein betroffenes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz, das die Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.
Wenn du ein betroffenes Werk übermittelst, verzichtest du auf jegliche rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit diese Umgehung durch die Ausübung der Rechte aus dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und du lehnst jede Absicht ab, den Betrieb oder die Veränderung des Werks als Mittel zur Durchsetzung deiner Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.
Du darfst wortwörtliche Kopien des Quellcodes des Programms, so wie du ihn erhältst, auf jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, du veröffentlichst auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk, behältst alle Hinweise darauf bei, dass diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten unzulässigen Bedingungen für den Code gelten, behältst alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung bei und gibst allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm.
Du kannst für jede Kopie, die du übermittelst, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und du kannst gegen eine Gebühr Support oder Garantieschutz anbieten.
Du darfst ein Werk, das auf dem Programm basiert, oder die Änderungen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, du erfüllst auch alle diese Bedingungen:
Eine Zusammenstellung eines geschützten Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des geschützten Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugang oder die Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus einzuschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines geschützten Werks in eine Zusammenstellung bewirkt nicht, dass diese Lizenz auch für die anderen Teile der Zusammenstellung gilt.
Du darfst ein betroffenes Werk in Form von Objektcode unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 weitergeben, vorausgesetzt, du gibst auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter, und zwar auf eine der folgenden Arten:
Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek aus dem korrespondierenden Quellcode ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übermittlung der Objektcode-Arbeit einbezogen werden.
Ein "Nutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d. h. ein materieller persönlicher Gegenstand, der normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder (2) etwas, das für den Einbau in eine Wohnung konzipiert oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob es sich bei einem Produkt um ein Verbraucherprodukt handelt, werden Zweifelsfälle zugunsten der Deckung entschieden. Für ein bestimmtes Produkt, das ein bestimmter Nutzer erhält, bezieht sich "normalerweise verwendet" auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des jeweiligen Nutzers oder von der Art und Weise, wie der jeweilige Nutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es in erheblichem Umfang für gewerbliche, industrielle oder nicht-verbraucherbezogene Zwecke verwendet wird, es sei denn, diese Verwendungszwecke stellen die einzige nennenswerte Art der Verwendung des Produkts dar.
"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version des entsprechenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, dass das weitere Funktionieren des geänderten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder beeinträchtigt wird, nur weil eine Änderung vorgenommen wurde.
Wenn du ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übermittelst und die Übermittlung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), muss der gemäß diesem Abschnitt übermittelte korrespondierende Quelltext von den Installationsinformationen begleitet sein. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder du noch ein Dritter die Möglichkeit behältst, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk im ROM installiert wurde).
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Updates für ein vom Empfänger modifiziertes oder installiertes Werk oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde, zu erbringen. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.
Der übermittelte Quellcode und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form von Quellcode zur Verfügung steht), und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
"Zusätzliche Erlaubnisse" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Genehmigungen, die für das gesamte Programm gelten, werden so behandelt, als ob sie in dieser Lizenz enthalten wären, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Genehmigungen nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen genutzt werden, aber das gesamte Programm bleibt unabhängig von den zusätzlichen Genehmigungen durch diese Lizenz geregelt.
Wenn du ein Exemplar eines geschützten Werks übermittelst, kannst du nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Genehmigungen von diesem Exemplar oder von einem Teil davon entfernen. (Zusätzliche Rechte können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn du das Werk veränderst.) Du kannst zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das du einem betroffenen Werk hinzugefügt hast und für das du eine entsprechende urheberrechtliche Genehmigung hast oder erteilen kannst.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz darfst du für Material, das du einem betroffenen Werk hinzufügst, die Bedingungen dieser Lizenz mit Bedingungen ergänzen (wenn du von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt bist):
Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen gelten als "weitere Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10. Wenn das Programm, so wie du es erhalten hast, oder ein Teil davon einen Hinweis enthält, der besagt, dass es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Klausel, die eine weitere Einschränkung darstellt, darfst du diese Klausel entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, darfst du einem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, dass die weitere Einschränkung eine solche Weiterlizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.
Wenn du in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen zu einem betroffenen Werk hinzufügst, musst du in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung über die zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.
Zusätzliche Bedingungen, ob erlaubt oder nicht, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.
Du darfst ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, das Werk anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist nichtig und führt automatisch zum Erlöschen deiner Rechte aus dieser Lizenz (einschließlich aller Patentlizenzen, die gemäß Abschnitt 11, dritter Absatz gewährt werden).
Wenn du jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellst, wird deine Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber hat deine Lizenz ausdrücklich und endgültig gekündigt, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber dich nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Beendigung auf angemessene Weise über den Verstoß informiert.
Darüber hinaus wird deine Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber dich auf angemessene Weise von der Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass du von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über die Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhältst, und du die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung behebst.
Die Beendigung deiner Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von dir gemäß dieser Lizenz erhalten haben. Wenn deine Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, hast du keinen Anspruch auf neue Lizenzen für das gleiche Material gemäß Abschnitt 10.
Du bist nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die zusätzliche Verbreitung eines betroffenen Werks, die allein durch die Nutzung der Peer-to-Peer-Übertragung zum Erhalt einer Kopie erfolgt, erfordert ebenfalls keine Zustimmung. Nichts anderes als diese Lizenz gewährt dir jedoch die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verstoßen gegen das Urheberrecht, wenn du diese Lizenz nicht akzeptierst. Indem du ein betroffenes Werk veränderst oder verbreitest, erklärst du dich daher mit dieser Lizenz einverstanden.
Jedes Mal, wenn du ein betroffenes Werk weitergibst, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um das Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Du bist nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Eine "Unternehmenstransaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen wird, eine Organisation aufgeteilt wird oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Weitergabe eines geschützten Werks aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch die Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei gemäß dem vorherigen Absatz hatte oder geben konnte, sowie ein Recht auf den Besitz der korrespondierenden Quelle des Werks von dem Rechtsvorgänger, wenn der Rechtsvorgänger sie hat oder sie mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann.
Du darfst keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Du darfst zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben und du darfst keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Nutzung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.
Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz genehmigt. Das so lizenzierte Werk wird als "Beitragsversion" des Beitragenden bezeichnet.
Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder in Zukunft erworben werden, und die durch eine von dieser Lizenz erlaubte Art der Herstellung, der Nutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkerversion verletzt werden würden; sie umfassen jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Änderung der Mitwirkerversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist.
Jeder Mitwirkende gewährt dir eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkendenversion herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig zu betreiben, zu verändern und zu verbreiten.
In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder die Zusage, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu treffen, ein Patent nicht gegen die Partei durchzusetzen.
Wenn du ein betroffenes Werk weitergibst und dich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlässt und der entsprechende Quelltext des Werks nicht über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise für jedermann kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz kopierbar ist, dann musst du entweder (1) dafür sorgen, dass der entsprechende Quelltext auf diese Weise verfügbar ist, oder (2) dafür sorgen, dass du selbst nicht in den Genuss der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk kommst, oder (3) dafür sorgen, dass die Patentlizenz auf nachgelagerte Empfänger ausgedehnt wird, und zwar in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist. "Wissentliches Vertrauen" bedeutet, dass du tatsächlich weißt, dass ohne die Patentlizenz deine Weitergabe des betroffenen Werks in einem Land oder die Nutzung des betroffenen Werks durch deinen Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen du Grund zu der Annahme hast, dass sie gültig sind.
Wenn du im Rahmen oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übermittelst oder durch Vermittlung der Übermittlung verbreitest und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilst, die sie dazu berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu nutzen, zu verbreiten, zu verändern oder zu übermitteln, dann wird die von dir erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgeweitet.
Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie eines oder mehrere der Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, nicht in ihren Geltungsbereich einschließt, die Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung abhängig macht. Du darfst ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn du an einer Vereinbarung mit einem Dritten beteiligt bist, der im Vertrieb von Software tätig ist, in deren Rahmen du dem Dritten eine Zahlung leistest, die auf dem Umfang deiner Tätigkeit der Übertragung des Werks basiert, und in deren Rahmen der Dritte einer der Parteien, die das betroffene Werk von dir erhalten würden, das Recht gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von dir übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder von diesen Kopien hergestellten Kopien) oder (b) hauptsächlich für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, du bist diese Vereinbarung eingegangen oder diese Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 erteilt.
Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Einreden gegen Rechtsverletzungen ausschließt oder einschränkt, die dir nach geltendem Patentrecht zustehen könnten.
Wenn dir Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie dich nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn du ein betroffenes Werk nicht so übermitteln kannst, dass du gleichzeitig deine Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllst, darfst du es folglich überhaupt nicht übermitteln. Wenn du zum Beispiel Bedingungen zustimmst, die dich dazu verpflichten, von denjenigen, denen du das Programm übermittelst, eine Lizenzgebühr für die Weitergabe zu verlangen, kannst du diese Bedingungen und diese Lizenz nur erfüllen, wenn du die Weitergabe des Programms ganz unterlässt.
Wenn du das Programm modifizierst, muss deine modifizierte Version ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz allen Nutzern, die über ein Computernetzwerk mit dem Programm interagieren (sofern deine Version eine solche Interaktion unterstützt), deutlich sichtbar die Möglichkeit bieten, den korrespondierenden Quelltext deiner Version zu erhalten, indem du den Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerkserver kostenlos über ein standardmäßiges oder übliches Mittel zur Erleichterung des Kopierens von Software bereitstellst. Dieser korrespondierende Quelltext umfasst den korrespondierenden Quelltext für jedes Werk, das unter die Version 3 der GNU General Public License fällt und gemäß dem folgenden Absatz eingebunden wird.
Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz ist es dir gestattet, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verknüpfen oder zu kombinieren und das daraus resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk darstellt, aber das Werk, mit dem es kombiniert wird, unterliegt weiterhin der Version 3 der GNU General Public License.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Affero General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der jetzigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.
Jede Version ist mit einer Versionsnummer gekennzeichnet. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Affero General Public License "oder eine spätere Version" für es gilt, hast du die Möglichkeit, die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU Affero General Public License angibt, kannst du jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm vorsieht, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU Affero General Public License verwendet werden können, ermächtigt dich die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.
Spätere Lizenzversionen können dir zusätzliche oder andere Berechtigungen geben. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für Autoren oder Urheberrechtsinhaber, wenn du dich für eine spätere Version entscheidest.
ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "SO WIE ES IST" OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI DIR. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRÄGST DU DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, DIR GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE DU ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN AUSFALL DES PROGRAMMS IM ZUSAMMENSPIEL MIT ANDEREN PROGRAMMEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Wenn der oben genannte Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nicht gemäß ihren Bestimmungen in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte das lokale Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
Wenn du ein neues Programm entwickelst und möchtest, dass es für die Öffentlichkeit von größtmöglichem Nutzen ist, erreichst du das am besten, indem du es zu freier Software machst, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern kann.
Dazu musst du die folgenden Hinweise an das Programm anhängen. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu stellen, um den Ausschluss der Gewährleistung so effektiv wie möglich darzustellen. Jede Datei sollte mindestens die Zeile "Copyright" und einen Verweis auf die Stelle enthalten, an der der vollständige Hinweis zu finden ist.
<one line to give the program's name and a brief idea of what it does.> Copyright (C) <year> <name of author> This program is free software: you can redistribute it and/or modify it under the terms of the GNU Affero General Public License as published by the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or (at your option) any later version. This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU Affero General Public License for more details. You should have received a copy of the GNU Affero General Public License along with this program. If not, see <https://www.gnu.org/licenses/>.
Füge auch Informationen darüber hinzu, wie man dich auf elektronischem oder Papierweg erreichen kann.
Wenn deine Software über ein Computernetzwerk mit den Nutzern interagieren kann, solltest du auch dafür sorgen, dass die Nutzer die Möglichkeit haben, den Quellcode zu erhalten. Wenn es sich bei deinem Programm um eine Webanwendung handelt, könnte die Benutzeroberfläche einen "Quellcode"-Link enthalten, der die Benutzer zu einem Archiv des Codes führt. Es gibt viele Möglichkeiten, wie du den Quellcode zur Verfügung stellen kannst, und für jedes Programm sind andere Lösungen besser geeignet; siehe Abschnitt 13 für die spezifischen Anforderungen.
You should also get your employer (if you work as a programmer) or school, if any, to sign a "copyright disclaimer" for the program, if necessary. For more information on this, and how to apply and follow the GNU AGPL, see <https://www.gnu.org/licenses/>.