Ultralytics Lizenzbedingungen für Unternehmenssoftware

ULTRALYTICS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMENSSOFTWARELIZENZEN

Dieser Lizenzvertrag für Unternehmenssoftware (der "Vertrag") wird zwischen dem Lizenznehmer (der "Kunde" oder "Lizenznehmer") und Ultralytics Inc. (das "Unternehmen"), einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware mit Sitz in 5001 Judicial Way, Frederick, MD 21703 United States, (zusammen die "Parteien") zum Datum des Inkrafttretens geschlossen. Das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung ist das Datum, an dem der Lizenznehmer die Bedingungen akzeptiert, oder das Datum der Bestellung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Mit dem Erwerb einer Unternehmenslizenz und der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen bestätigt der Lizenznehmer, dass er die Ultralytics Nutzungsbedingungen für Unternehmenssoftwarelizenzen in ihrer Gesamtheit gelesen und verstanden hat und sich damit einverstanden erklärt, an sie gebunden zu sein. Diese Bedingungen regeln den Zugang des Lizenznehmers zur Software und zu den Dienstleistungen des Unternehmens und deren Nutzung.

1. Definitionen. In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgenden spezifischen Bedeutungen:

  1. Jahresgebühr: Eine jährliche Zahlung des Lizenznehmers an das Unternehmen, mit der Ultralytics Modelle und Software-Nutzungsrechte gemäß dieser Vereinbarung erhält. Der genaue Betrag für jede weitere Jahresgebühr wird dreißig (30) Tage vor dem jeweiligen Verlängerungsdatum festgelegt und bestätigt.
  2. Beratungsleistungen: Das Unternehmen kann dem Lizenznehmer auf Wunsch im Rahmen einer separaten Vereinbarung Beratungsleistungen anbieten. Solche Dienstleistungen werden zu den üblichen Zeit- und Materialkosten des Unternehmens angeboten.
  3. Dokumentation: die Dokumentation für die Software, die vom Unternehmen bereitgestellt wird, um seine Kunden bei der Nutzung der Software zu unterstützen.
  4. Lizenznehmer: (a) das Unternehmen oder eine andere juristische Person, in dessen/deren Namen dieser Vertrag unterzeichnet wird, wenn der Vertrag im Namen eines solchen Unternehmens unterzeichnet wird (z. B. von einem Angestellten, einem unabhängigen Auftragnehmer oder einem anderen bevollmächtigten Vertreter), oder (b) wenn es kein solches Unternehmen gibt, die natürliche Person, die die erste Zahlung des Jahresbeitrags leistet. Zur Klarstellung: Der Begriff "Lizenznehmer" bezieht sich nur auf eine einzelne, genau bezeichnete juristische oder natürliche Person und umfasst keine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen einer solchen juristischen oder natürlichen Person oder eine andere verbundene Person.
  5. Lizenzdauer: der Zeitraum, in dem der Lizenznehmer berechtigt ist, die Software und die Dokumentation zu nutzen.
  6. Modelle: alle Ultralytics YOLO Modelle, einschließlich der vom Unternehmen bereitgestellten vortrainierten Computer-Vision-Modelle oder der Modelle, die vom Lizenznehmer mit der Software des Unternehmens während der Lizenzdauer trainiert oder entwickelt werden.
  7. Leistungen: die Software-Updates und der Support sowie alle Beratungsleistungen, die das Unternehmen gemäß dieser Vereinbarung erbringt.
  8. Service Level Agreement: Das Unternehmen kann dem Lizenznehmer im Rahmen einer separaten Vereinbarung ein Service Level Agreement (SLA) anbieten. Die Bedingungen der SLA werden in der separaten Vereinbarung dargelegt, einschließlich des Leistungsumfangs, der Leistungsstufen und der Gebühren.
  9. Software: Dieser Begriff bezieht sich auf das gesamte Ultralytics YOLO Quellcode-Portfolio, das bestehende Versionen wie YOLOv5 und YOLOv8 sowie alle zukünftigen YOLO Modelle umfasst, die Ultralytics während der Lizenzlaufzeit herausbringen kann. Dies schließt auch ein:
    • Vorgefertigte Modelle
    • Unterstützende Dokumentation
    • Nachträgliche Änderungen: Dazu gehören Erweiterungen, Upgrades, neue Funktionen, Fehlerbehebungen und Reparaturen.
    Alle zugehörigen und zukünftigen Softwareprodukte werden bei der Ultralytics GitHub Organisation unter https://github.com/ultralytics/. Diese werden dem Lizenznehmer während der Lizenzlaufzeit vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
  10. Support: Unterstützung, die das Unternehmen dem Lizenznehmer bei der Fehlersuche und -behebung im Zusammenhang mit der Software während der Lizenzlaufzeit gewährt.
    1. Community-Unterstützung. Der Lizenznehmer erhält Zugang zur Online-Community des Unternehmens. Der Community-Support bietet dem Lizenznehmer Zugang zu Informationen, Best Practices und Ressourcen, die bei der Nutzung und Implementierung der Software helfen.

2. Recht zur Nutzung der Software. Das Unternehmen gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software sowie der dazugehörigen Dokumentation während der Lizenzdauer.

  1. Der Lizenznehmer hat das Recht, die Software für jeden Zweck zu nutzen, einschließlich kommerzieller und gewinnorientierter Zwecke.
  2. Die Unterauftragnehmer, Berater und Verkäufer des Lizenznehmers haben ebenfalls das Recht, die Software für die Entwicklung oder den Einsatz der Produkte oder Dienstleistungen des Lizenznehmers zu nutzen.
  3. Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, eine unbegrenzte Anzahl von kommerziellen, gewinnorientierten Produkten und Dienstleistungen herzustellen und zu vertreiben, die die oben genannte Software enthalten.
  4. Der/die Lizenznehmer/in besitzt alle Rechte, Titel und Anteile an den von ihm/ihr vorgenommenen Softwareänderungen und an den Modellen, die er/sie mit der geänderten oder unveränderten Software trainiert. Ultralytics hat keine Rechte an den vom Lizenznehmer trainierten Modellen oder Softwareänderungen.

3. Beschränkungen bei der Nutzung der Software. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt, darf der Lizenznehmer Dritten nicht erlauben, die Software zu nutzen:

  1. Unterlizenzen zu vergeben, die Lizenz oder Teile davon weiterzuverkaufen oder anderweitig auf Dritte zu übertragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen des Lizenznehmers.
  2. Hinweise in der Software oder in der mit der Software gelieferten Dokumentation zu ändern oder zu entfernen.

Sofern in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, wird die gesamte Software, die in diesem Vertrag enthalten ist, sowie die gesamte Dokumentation, die zu dieser Software gehört, im Ist-Zustand bereitgestellt.

4. Software-Updates und Support. Das Unternehmen gewährt dem Lizenznehmer während der Lizenzdauer ohne zusätzliche Gebühr Zugang zu den Software-Updates und zum Support:

  1. Der Lizenznehmer hat während der Lizenzlaufzeit ohne zusätzliche Gebühr Zugang zum Community Support.
  2. Das Unternehmen kann dem Lizenznehmer im Rahmen einer separaten Vereinbarung ein Service Level Agreement (SLA) und Beratungsleistungen anbieten.

5. Zahlung der Gebühren. Als Gegenleistung für die vom Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz erklärt sich der Lizenznehmer bereit, dem Unternehmen die Jahresgebühr zuzüglich aller anfallenden Steuern für die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellte Software zu zahlen. Die Jahresgebühr wird dreißig (30) Tage vor jedem Verlängerungsdatum festgelegt, wie im Abschnitt Definitionen angegeben. Die Zahlung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens fällig. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Säumniszuschlag von eineinhalb Prozent (1,5%) erhoben.

  1. Die Zahlungen werden über Stripe, Inc. ("Stripe") in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen von Stripe abgewickelt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Allgemeinen Zahlungsbedingungen von Stripe einzuhalten.
  2. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Stripe zusätzliche Gebühren für die Verarbeitung von Zahlungen erheben kann, die nicht in der Jahresgebühr enthalten sind und in der Verantwortung des Lizenznehmers liegen.
  3. Das Unternehmen haftet nicht für Fehler bei der Zahlungsabwicklung oder Probleme im Zusammenhang mit Stripe.

6. Laufzeit und Beendigung. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens für einen Zeitraum von einem (1) Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr (die erste Laufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten zusammen sind die "Lizenzlaufzeit"), wobei die Jahresgebühr erhoben wird, es sei denn, eine der Parteien teilt mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der aktuellen Lizenzlaufzeit schriftlich mit, dass sie die Vereinbarung nicht verlängert. Das Kreditkartenkonto des Lizenznehmers (oder ein anderes Zahlungskonto) wird ohne weitere Genehmigung des Lizenznehmers belastet, wenn keine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung vorliegt. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich das Unternehmen das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn der/die Lizenznehmer/in eine der Bedingungen dieses Vertrags nicht einhält und diese Nichterfüllung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens behoben wird.

Für den Fall, dass der/die Lizenznehmer/in die Lizenz bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung nicht verlängert, gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Verkaufte Produkte und Dienstleistungen: Produkte und Dienstleistungen, die der Lizenznehmer während der Lizenzlaufzeit verkauft oder anbietet und die die Software enthalten oder nutzen, behalten ihre Lizenzrechte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Endnutzer dieser Produkte und Dienstleistungen die Software weiterhin ohne Unterbrechung nutzen können und weiterhin Wartung und Support vom Lizenznehmer erhalten.
  2. Nicht verkaufte Produkte und ungenutzte Dienstleistungen: Für alle nicht verkauften Produkte oder nicht genutzten Dienstleistungen, die die Software enthalten oder nutzen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Vertrieb, das Angebot und die Nutzung der Software in diesen Produkten oder Dienstleistungen am Ende der Lizenzlaufzeit einzustellen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Interne Produkte und Dienste: Für alle Produkte oder Dienste, die die Software enthalten oder nutzen und die vom Lizenznehmer während der Lizenzlaufzeit intern genutzt wurden, muss der Lizenznehmer diese Produkte oder Dienste archivieren und die Nutzung der Software in diesen Produkten oder Diensten bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung einstellen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

7. Eigentum. Das Eigentum an der Software und der Dokumentation, einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und anderer Eigentumsrechte, ist und bleibt das ausschließliche Eigentum des Unternehmens. Der Lizenznehmer behält das Eigentum an allen benutzerdefinierten Versionen oder Änderungen der Software, die er selbst vorgenommen hat, sowie an allen benutzerdefinierten Schulungsmodellen, die er mit der Software erstellt hat. Das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die es dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags nicht ausdrücklich gewährt. Es gibt keine stillschweigenden Rechte.

8. Vertraulichkeit. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mit angemessener Sorgfalt zu schützen und die Offenlegung vertraulicher Informationen zu vermeiden. Soweit eine der Parteien gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird die offenlegende Partei diese Offenlegung vornehmen, sofern sie die andere Partei vor der Offenlegung unverzüglich darüber informiert (soweit gesetzlich zulässig) und auf eigene Kosten in angemessener Weise bei den Bemühungen zur Vermeidung und Begrenzung der Offenlegung kooperiert. Auf angemessenes Verlangen einer Partei wird die andere Partei alle vertraulichen Informationen der ersuchenden Partei entweder zurückgeben, löschen oder vernichten und dies bescheinigen.9. Haftungsbeschränkung. Mit Ausnahme eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei für indirekte, besondere oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Die Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Billigkeitsrecht oder einem anderen Rechtsgrund, übersteigt nicht die vom Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung gezahlten oder zu zahlenden Gebühren. Die in diesem Abschnitt festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle von grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder anderen Ausnahmen, die nach geltendem Recht erforderlich sind.

10. Schadloshaltung und Einhaltung von Gesetzen. Das Unternehmen sichert zu und gewährleistet, dass die Software und die Dokumentation, die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, nach bestem Wissen und Gewissen keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen. Im Falle eines Anspruchs, einer Klage oder eines Verfahrens gegen den Lizenznehmer wegen einer angeblichen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum oder anderen Rechten Dritter verteidigt das Unternehmen den Anspruch, die Klage oder das Verfahren auf eigene Kosten und stellt den Lizenznehmer von allen Schäden und Kosten frei, sofern der Lizenznehmer das Unternehmen unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch, eine solche Klage oder ein solches Verfahren informiert und in angemessener Weise bei der Verteidigung mitwirkt. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht für Ansprüche, die auf Änderungen an der Software oder der Dokumentation durch den Lizenznehmer oder einen Dritten zurückzuführen sind.

Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils andere Partei zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Schäden, Unterlassungsansprüchen, Forderungen, Urteilen, Verbindlichkeiten, Bußgeldern, Kosten, Ausgaben, Strafen oder Verlusten, die sich aus Ansprüchen oder Klagen Dritter ergeben, die sich aus einem Verstoß dieser Partei gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung ergeben. Diese Entschädigungsverpflichtung gilt auch nach der Kündigung oder dem Auslaufen dieser Vereinbarung.

11. Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder die darin enthaltenen Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, an Dritte abtreten. Im Falle einer Abtretung ist diese Vereinbarung für die jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich. Ungeachtet des Vorstehenden ist es jeder Partei gestattet, ohne Zustimmung oder Ankündigung Verpflichtungen an ein verbundenes Unternehmen abzutreten oder im Falle des Verkaufs aller oder wesentlicher Teile ihres Vermögens, einer Fusion, eines Erwerbs, einer Unternehmensumstrukturierung, eines Kontrollwechsels oder einer ähnlichen Transaktion, an der die betreffende Partei beteiligt ist (unabhängig davon, ob sie das überlebende Unternehmen ist oder nicht).

12. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die Gültigkeit oder Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.

13. Status. Der Status der Parteien ist der eines unabhängigen Auftragnehmers und nicht der eines Angestellten oder Beauftragten der jeweils anderen Partei. Jede Partei ist ein unabhängiges Unternehmen und für ihre eigenen Kosten und Ausgaben verantwortlich, einschließlich derjenigen, die sich auf Bundes-, Landes- und lokale Einkommenssteuern, Arbeitslosen- und Arbeiterunfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung beziehen, und einschließlich der Einreichung aller Erklärungen und Berichte und der Zahlung aller Veranlagungen, Steuern und anderer Beträge, die für ihr Unternehmen erforderlich sind.

14. Verzicht. Der Verzicht einer Partei auf eine Verletzung oder Nichtdurchsetzung einer Bedingung dieser Vereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt beeinträchtigt, beschränkt oder verzichtet in keiner Weise das Recht dieser Partei, später die strikte Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen und zu erzwingen.

15. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht des Bundesstaates Delaware in den Vereinigten Staaten ohne Berücksichtigung von Gesetzeskollisionen und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor dem Gericht des Bundesstaates Delaware ausgetragen und entschieden.

16. Keine Beschränkung. Beide Parteien können jederzeit ohne Einschränkung Verträge mit anderen Unternehmen abschließen, die ähnliche Dienstleistungen wie das Unternehmen für den Lizenznehmer erbringen.

17. Endgültige Vereinbarung. Diese Vereinbarung beendet und ersetzt alle früheren Absprachen oder Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand. Diese Vereinbarung kann nur durch eine weitere schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet wird.